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Ambulante Themen

Weiterbildungen zu ambulanten Leistungen im Krankenhaus

Das ambulante Potenzial im deutschen Gesundheitswesen ist groß. Damit ambulante Leistungen im Krankenhaus aber auch genauso gut erbracht werden können wie stationäre Behandlungen, sind ganz andere Strukturen und Prozesse nötig – und es gelten andere Abrechnungsregeln für ambulante Patient:innen. Gesetzliche Änderungen – allen voran die aktuelle Krankenhausreform – geben der Ambulantisierung weiter Aufschwung: Kliniken sollen und müssen ihre ambulante Versorgung ausbauen. Dies birgt neben großen Erlöschancen auch neue Herausforderungen. Wir unterstützen Sie in dieser Zeit der Veränderung.

In den Seminaren der consus healthcare akademie zur ambulanten Versorgung holen Sie sich praxisnahe Kompetenzen zur Erbringung und Abrechnung von ambulanten Leistungen im Krankenhaus. Von erfolgreichen Strategien für die Leistungserbringung bis zur korrekten ambulanten Abrechnung im Krankenhaus: Wir machen Sie fit für die Ambulantisierung im Gesundheitswesen.

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Feedback aus unseren Seminaren zur ambulanten Abrechnung im Krankenhaus

»Vielen Dank, der Vortrag war sehr kompetent und praxisnah.«

»Bin sehr zufrieden, sehr kompetent und informativ! Vielen lieben Dank.«

»Vortrag war super, toll organisiert.«

»Veranstaltung kompakt und informativ! Vielen Dank!«

Ambulantisierung im Fokus: Hintergründe und aktuelle Entwicklungen

Derzeit ist besonders ein Trend im Gesundheitswesen mitzuverfolgen: Die Ambulantisierung in deutschen Krankenhäusern. Bereits 1992 wurden mit dem Gesundheitsstrukturgesetz ambulante Operationen über den AOP-Katalog zugelassen. In den letzten 15 Jahren hat sich der AOP-Katalog allerdings nur wenig verändert. Erst mit dem MDK-Reformgesetz im Jahr 2020 wurde beschlossen, den AOP-Katalog sukzessiv zu erweitern. Dafür soll er um knapp 2.500 weitere, im Operations- und Prozedurenverzeichnis (OPS) definierte, medizinische Leistungen erweitert werden. Ab Januar 2024 sind zusätzlich Abrechnungen nach § 115f SGB V (Hybrid-DRG) möglich.

Doch die Erbringung von ambulanten Leistungen im Krankenhaus und anderen stationären Einrichtungen ist keine Neuerfindung. § 39 SGB V besagt: Erst, wenn das Ziel der Behandlung nicht in der ambulanten Versorgung erreicht werden kann, haben Patientinnen und Patienten Anspruch auf eine vollstationäre Behandlung. Oder kurz: “ambulant vor stationär”.

Warum eigentlich “ambulant vor stationär”?

 “Ambulant vor stationär” ist ein wichtiger Leitsatz der deutschen Gesundheitspolitik. Demnach sollen zuerst alle ambulanten Versorgungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, bevor eine Patientin oder ein Patient stationär in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder Reha-Einrichtung aufgenommen wird. So sollen bei sollen die Ausgaben so reduziert werden – bei gleicher Versorgungsqualität versteht sich. Expert:innen fordern schon seit Jahren, dass in Deutschland mehr Leistungen ambulant erbracht werden.

Mit der aktuellen Krankenhausreform nimmt das Thema nun aber an Fahrt aus. Laut Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat die Bundesregierung ein klares Ziel: Die Quote der Ambulantisierung im deutschen Gesundheitswesen soll auf 25% angehoben werden.

Weiterbildungsbedarf: Auswirkungen der Ambulantisierung

Viele Akteure und Berufsgruppen sind von der Verlagerung bislang stationärer Leistungen in den ambulanten Sektor betroffen – von Kliniken bis MVZ, von Pflegekräften bis zu den Ärzt:innen. Mit dem Ausbau der ambulanten Versorgung im Krankenhaus streben Bundesregierung und Kostenträger weniger Klinikaufenthalte und somit eine Kostensenkung an. Eine Auswirkung zeigt sich zum Beispiel im Ausbau der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung stieg deren Zahl von 2011 bis 2020 um mehr als 140 %.

Für eine erfolgreiche Erbringung von ambulanten Leistungen und ambulante Abrechnung müssen Kliniken und MVZ ihre Strukturen und Prozesse hinterfragen. Ganz andere Abläufe sind nötigt, damit ambulante Patient:innen die gleiche hohe Versorgungs- und Behandlungsqualität erleben, wie bei stationären Aufenthalten. Unzählige Spezial-Regelungen für eine Vielzahl an Möglichkeiten der ambulanten Leistungserbringung in Klinken müssen berücksichtigt werden – von ambulanten Operationen (AOP) über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) bis zu vor- und nachstationären Leistungen oder Behandlungen von KV-Notfällen. Und die Abrechnungsmodalitäten für ambulante Leistungen sind anders als im stationären Bereich: Keine DRG-Fallpauschalen, sondern Vergütung über den EBM inklusive aller Sonderregelegungen und ambulanten Vergütungsformen.

Teilnehmende eines Seminars geben begeistert Beifall. Bild ist mit einem Farbverlauf aus consus healthcare akademie Farben eingefärbt.

Spezial-Wissen in Seminaren zu ambulanten Themen

Spezielle Regelungen und gesetzliche Vorschriften erfordern von Ihnen auch spezielle und umfangreiche Kenntnisse. Mit der consus healthcare akademie steht Ihnen ein verlässlicher und kompetenter Weiterbildungsanbieter zur Seite. Bei uns erhalten Sie Ihr Wissenspaket für die fortschreitende Ambulantisierung im Gesundheitswesen. Unsere Expert:innen geben Ihnen praktisches Wissen an die Hand – damit Sie und Ihr Team für die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen gewappnet sind und die ambulante Abrechnung gelingt. Bei allen unseren Weiterbildungen zu ambulanten Themen steht die spätere Anwendbarkeit der Lehrinhalte und ihr Transfer in Ihren beruflichen Alltag im Vordergrund.

Ambulante Erfahrung aus erster Hand

Unsere Dozentinnen und Dozenten sind ausgewiesene Profis im Management und der Abrechnung von ambulanten Leistungen – und teilen ihre jahrelange Erfahrung gerne mit Ihnen. Sie zeigen Ihnen nicht nur, wie Sie die Prozesse in Ihrer Klinik optimal auf die Anforderungen der ambulanten Leistungserbringung anpassen. Sondern Sie befähigen Sie auch, Ihre ambulanten Fälle rechtssicher und aufwandsgerecht nach dem EBM abzurechnen. Mit Ihren neu erworbenen Kompetenzen werden Sie Ihre Aufgaben im ambulanten Bereich Ihres Hauses zukünftig besser meistern – und Ihrer Klinik wertvolle ambulante Erlöse sichern.

Finden Sie in unserer Übersicht das passende Seminar für Ihre Anforderungen. Wenn Sie Fragen haben, eine individuelle Beratung benötigen oder ein maßgeschneidertes Inhouse-Seminar für Ihr Haus anfragen möchten, dann kontaktieren Sie uns einfach hier.

Häufige Fragen

Was bedeutet Ambulantisierung im Gesundheitswesen?

Der Begriff “Ambulantisierung” umfasst alle Bestrebungen im deutschen Gesundheitswesen, vermehrt Versorgungsleistungen ambulant zu erbringen – nicht mehr stationär. Damit sollen Kliniken und Personal entlastet und Kosten eingespart werden. Der Grundsatz “ambulant vor stationär” gilt schon seit den 1990er Jahren. Nach aktuellen Plänen der Bundesregierung soll die Ambulantisierung in den nächsten Jahren aber noch deutlich intensiviert werden.

Was ist ambulante Abrechnung im Krankenhausumfeld?

Damit gemeint ist der Prozess der Abrechnung von medizinischen Leistungen, die außerhalb eines stationären Krankenhausaufenthalts erbracht werden. Im Gegensatz zur stationären Abrechnung, bei der Patient:innen für einen längeren Zeitraum im Krankenhaus bleiben, umfasst die ambulante Abrechnung Leistungen, die in der Regel an einem Tag erfolgen, ohne dass eine Übernachtung erforderlich ist.

Diese Leistungen können verschiedene medizinische Verfahren, Untersuchungen, Behandlungen oder Therapien umfassen, die ambulant durchgeführt werden, wie zum Beispiel ambulante Operationen, diagnostische Tests, Infusionstherapien oder Physiotherapie.

Welche Arten von ambulanten Leistungen im Krankenhaus gibt es?

Krankenhäuser haben heutzutage vielfältige Optionen zur ambulanten Behandlung. Das Sozialgesetzbuch (SGB V) nennt mehr als ein Dutzend verschiedene Rechtsformen mit unterschiedlichsten Aufgabenstellungen und Vergütungsformen. Die häufigsten Fälle von ambulanten Krankenhausleistungen sind:

  • Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)
  • Ambulante Operationen (AOP)
  • Notfallambulanzen (KV-Notfall)
  • Hochschulambulanzen
  • Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA)
  • Persönliche Ermächtigungen
  • Disease-Management-Programme
  • … und viele mehr

Wie funktioniert die Abrechnung für ambulante Leistungen im Krankenhaus?

Die Abrechnung für ambulante Leistungen im Krankenhaus erfolgt in mehreren Schritten, die darauf abzielen, die erbrachten medizinischen Leistungen korrekt zu erfassen, zu dokumentieren, zu kodieren, abzurechnen und die entsprechenden Zahlungen zu erhalten. Hier ist ein grundlegender Überblick über den Prozess:

  1. Erbringung der ambulanten Leistung im Krankenhaus
  2. Dokumentation und Kodierung nach ICD und OPS
  3. Erstellung der ambulanten Abrechnung (z.B. nach EBM)
  4. Prüfung, Validierung und Einreichung der Abrechnung bei den Versicherungsträgern oder Zahlungsempfängern
  5. Zahlungseingang und Abrechnungsnachverfolgung
  6. Dokumentation und Berichterstattung aller abrechnungsrelevanten Informationen und Zahlungseingänge

Welche Rolle spielt die ambulante Abrechnung im Krankenhausmanagement?

Eine effektive Abrechnung ist für Kliniken von entscheidender Bedeutung, um eine angemessene Vergütung für erbrachte Leistungen zu erhalten und die finanzielle Stabilität des Krankenhausbetriebs sicherzustellen. Sie spielt auch eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von qualitativ hochwertiger und zugänglicher Gesundheitsversorgung für die Patient:innen, indem sie einen effizienten und kosteneffektiven Behandlungsansatz ermöglicht, der ambulante Eingriffe und Therapien umfasst.

Was sind die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen in der ambulanten Abrechnung im Krankenhaus?

Die Abrechnung ambulanter Leistungen im Krankenhaus ist ein komplexes Thema, das ständig im Wandel ist und neuen Entwicklungen und Herausforderungen unterliegt. Aktuell sind folgende wichtige Aspekte zu nennen:

  • Hybrid-DRGs: Die Einführung von Hybrid-DRGs hat Probleme für Kliniken aufgeworfen. Mischkalkulationen werden beeinträchtigt und es fehlen Voraussetzungen für die Abrechnung der Fälle.
  • Ambulantisierung: Krankenhäuser sollen ihre ambulanten Leistungen ausbauen. Dies bietet Erlöschancen, aber auch neue Herausforderungen.
  • Prozessorganisation: Viele Krankenhäuser nutzen die Möglichkeiten der ambulanten Behandlung noch nicht umfassend. Verbesserungen in der Prozessorganisation sind erforderlich.

Für wen sind die Weiterbildungen zu ambulanten Leistungen im Krankenhaus geeignet?

Die consus healthcare akademie bietet eine große Auswahl an Seminaren zur Ambulantisierung im Gesundheitswesen an. Daher zählen zu den Zielgruppen sowohl Mitarbeitende aus Kliniken, z.B. Abrechner:innen, Verantwortliche für die Leistungserfassung in Funktionsbereichen, Mitarbeiter:innen der Patientenabrechnung oder Ärzt:innen als auch Beschäftigte in ambulanten Einrichtungen wie z.B. MVZ, Ambulanzen oder Praxen.

Für welche Zielgruppe Ihr Wunschseminar geeignet ist, erfahren Sie, wenn Sie ein Seminar anklicken und oben links im Kasten “Auf einen Blick” auf den Satz “Geeignet für…” achten.

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